Die Ziele

„Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen noch sicherer fühlen.“

(Quelle: www.land.nrw)

„(5) Das Netzwerk Kinderschutz organisiert mit Unterstützung der Koordinierungsstelle Kinderschutz bedarfsgerecht, mindestens jedoch dreimal jährlich, interdisziplinäre Qualifizierungsangebote zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung für Einrichtungen oder Berufsgruppen nach Absatz 4.“ [Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (5)]

Jeder Jugendamtsbezirk hat zur Aufgabe eine strukturelle Vernetzung aufzubauen. Im Kreis Minden-Lübbecke wird ein Netzwerk Kinderschutz durch die Koordinationsstellen der 4 Jugendämter aufgebaut und koordiniert. Durch abgestimmte Verfahrensweisen bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII sollen die Teilnehmenden des Netzwerks Handlungssicherheit in beruflichen sowie ehrenamtlichen Handlungsfeldern erlangen. Ein regelmäßiger Austausch der Netzwerkpartner*innen ermöglicht es, Informationen zielgerichtet und transparent zu übermitteln.[Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (2)]

Um den Kinderschutz bestmöglich gewährleisten zu können, können im Netzwerk anonymisierte Fallkonferenzen durchgeführt werden. Das Netzwerk informiert bürgernah die Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz. [Landeskinderschutzgesetz § 2]

Einheitliche Verfahren sollen im Kreis Minden-Lübbecke erarbeitet werden, sowie eine transparente Darstellung der Meldewege, gemäß § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Unter anderem sollen all diese Dinge in einem gemeinsamen Leitfaden des Kreises Minden-Lübbecke aufgenommen werden. [Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (3)]

Gesetzestext Landeskinderschutzgesetz NRW

Unsere Grundhaltung

  1. Kinder müssen im Kinderschutz (an-)gesehen werden.
  2. Kinder müssen im Kinderschutz beobachtet werden.
  3. Kinder müssen in die Kinderschutzpraxis aktiv einbezogen werden.
  4. Mit Kindern muss im Kinderschutz gesprochen werden.
  5. Nur gemeinsam, als Netzwerk, kann Kinderschutz gelingen und
  6. Alle beteiligten Akteure tragen die Gesamtverantwortung.

Gemeinsame Verantwortung im Kinderschutz

Die Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke, der Stadt Minden, der Stadt Porta Westfalica und der Stadt Bad Oeynhausen bilden gemeinsam mit den Vertretern aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Schule, Kindertageseinrichtungen und des Gesundheitswesens im Kreisgebiet Minden-Lübbecke eine Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sollen die unterschiedlichen Handlungsfelder den Schutzauftrag wahrnehmen und kooperativ Handlungsschritte einleiten, um ein Kind bestmöglich vor weiteren Gefahren zu schützen.