„(5) Das Netzwerk Kinderschutz organisiert mit Unterstützung der Koordinierungsstelle Kinderschutz bedarfsgerecht, mindestens jedoch dreimal jährlich, interdisziplinäre Qualifizierungsangebote zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung für Einrichtungen oder Berufsgruppen nach Absatz 4.“ [Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (5)]
„Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen noch sicherer fühlen.“
(Quelle: www.land.nrw)
Jeder Jugendamtsbezirk hat zur Aufgabe eine strukturelle Vernetzung aufzubauen. Im Kreis Minden-Lübbecke wird ein Netzwerk Kinderschutz durch die Koordinationsstellen der 4 Jugendämter aufgebaut und koordiniert. Durch abgestimmte Verfahrensweisen bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII sollen die Teilnehmenden des Netzwerks Handlungssicherheit in beruflichen sowie ehrenamtlichen Handlungsfeldern erlangen. Ein regelmäßiger Austausch der Netzwerkpartner*innen ermöglicht es, Informationen zielgerichtet und transparent zu übermitteln.[Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (2)]
Um den Kinderschutz bestmöglich gewährleisten zu können, können im Netzwerk anonymisierte Fallkonferenzen durchgeführt werden. Das Netzwerk informiert bürgernah die Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz. [Landeskinderschutzgesetz § 2]
Einheitliche Verfahren sollen im Kreis Minden-Lübbecke erarbeitet werden, sowie eine transparente Darstellung der Meldewege, gemäß § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Unter anderem sollen all diese Dinge in einem gemeinsamen Leitfaden des Kreises Minden-Lübbecke aufgenommen werden. [Landeskinderschutzgesetz NRW §9 (3)]
Unsere Grundhaltung
- Kinder müssen im Kinderschutz (an-)gesehen werden.
- Kinder müssen im Kinderschutz beobachtet werden.
- Kinder müssen in die Kinderschutzpraxis aktiv einbezogen werden.
- Mit Kindern muss im Kinderschutz gesprochen werden.
- Nur gemeinsam, als Netzwerk, kann Kinderschutz gelingen und
- Alle beteiligten Akteure tragen die Gesamtverantwortung.