Warum

Gesetzlicher Hintergrund

  • Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz) vom 01.05.2022 (und hier im Besonderen der § 9 Netzwerke Kinderschutz)
  • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 10.06.2021

Auftrag

  • Wahrnehmung der Gemeinschaftsverantwortung an den Querschnittsaufgaben zur Klärung der Schnittstellen und Handlungsabläufe im Kinderschutz
  • Kooperativer Kinderschutz durch interdisziplinäres Netzwerk

Erklärung

Damit Kinder gut geschützt werden können, bedarf es verlässlicher Strukturen der Akteur:innen untereinander.

Im Landeskinderschutzgesetz wird die Verpflichtung formuliert, dass alle Beteiligten in der Wahrnehmung ihrer Gemeinschaftsverantwortung an den Querschnittsaufgaben zur Klärung der Schnittstellen im Kinderschutz zusammenarbeiten. Ziel ist es, Kenntnisse über Aufgaben, Grenzen und Vorgehensweisen der jeweils anderen Profession zu klären und Schnittstellen zu professionalisieren.

Um nachhaltige Strukturen zu etablieren und fortzuentwickeln koordiniert diesen Prozess das Netzwerk Kinderschutz im Kreis Minden-Lübbecke. So werden gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sichergestellt.

Gemeinsame Verantwortung im Kinderschutz

Die Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke, der Stadt Minden, der Stadt Porta Westfalica und der Stadt Bad Oeynhausen bilden gemeinsam mit den Vertretern aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Schule, Kindertageseinrichtungen und des Gesundheitswesens im Kreisgebiet Minden-Lübbecke eine Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sollen die unterschiedlichen Handlungsfelder den Schutzauftrag wahrnehmen und kooperativ Handlungsschritte einleiten, um ein Kind bestmöglich vor weiteren Gefahren zu schützen.