Erklärung
Damit Kinder gut geschützt werden können, bedarf es verlässlicher Strukturen der Akteur:innen untereinander.
Im Landeskinderschutzgesetz wird die Verpflichtung formuliert, dass alle Beteiligten in der Wahrnehmung ihrer Gemeinschaftsverantwortung an den Querschnittsaufgaben zur Klärung der Schnittstellen im Kinderschutz zusammenarbeiten. Ziel ist es, Kenntnisse über Aufgaben, Grenzen und Vorgehensweisen der jeweils anderen Profession zu klären und Schnittstellen zu professionalisieren.
Um nachhaltige Strukturen zu etablieren und fortzuentwickeln koordiniert diesen Prozess das Netzwerk Kinderschutz im Kreis Minden-Lübbecke. So werden gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sichergestellt.