Zuständigkeiten

Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, insbesondere dann wenn es Hinweise auf körperliche, sexuelle und seelische Misshandlungen oder Vernachlässigung gibt. Sollten sowohl Privatpersonen als auch Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen eine Kindeswohlgefährdung feststellen, so haben diese die Verpflichtung oder Befugnis, das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung zu informieren. Bereits im Vorfeld einer Meldung besteht für Personen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich im Kontakt stehen, die Möglichkeit einer anonymen Beratung.

Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte gemäß § 8b SGB VIII & § 4 KKG

Die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sind meist nicht immer eindeutig und können starke Verunsicherung bei allen Beteiligten auslösen. Die Frage nach weiteren Handlungsschritten und Vorgehensweisen ist nicht immer leicht zu beantworten.

Die Jugendämter des Kreises bieten allen Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen sowie Berufsgeheimnisträger*innen, eine Einzelfallberatung an. Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe halten für ihre Einrichtungen eigene Insoweit erfahrene Fachkräfte bereit.

Die Beratungen finden ausschließlich in anonymisierter/pseudonymsierter Form statt. Sie ist kostenfrei und vertraulich.

Ansprechpartner*innen aus den Jugendämtern

Kreis Minden-Lübbecke

Isabel Rolfsmeier
0571 807 23801
i.rolfsmeier@minden-luebbecke.de

Stadt Minden

Kim Wiese
0571 89 5242
k.wiese@minden.de

Stadt Porta Westfalica

Olaf Böhne
0571 791 158
o.boehne@portawestfalica.de

Stadt Bad Oeynhausen

Gudrun Klinke
05731 14 4105
g.klinke@badoeynhausen.de

Weitere Informationen. (§ 4 KKG - Einzelnorm)Weitere Informationen. (§ 8b SGB 8 - Einzelnorm)

Meldung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII

Für die Meldungen einer Kindeswohlgefährdung sind die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) oder ein spezialisierter Fachdienst Kinderschutz aus den Jugendämtern zuständig. Die Fachkräfte gehen allen Hinweisen einer Kindeswohlgefährdung nach, suchen die Familien auf und machen sich einen persönlichen Eindruck von der tatsächlichen und alltäglichen Lebenssituation der Kinder oder Jugendlichen.

Eine Meldung bei Kindeswohlgefährdung wird beim zuständigen Jugendamt mitgeteilt. Die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach dem Wohnort des Kindes oder Jugendlichen.

Im Kreis Minden-Lübbecke sind die 11 Kommunen auf vier Jugendämter aufgeteilt

Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreises Minden-Lübbecke unterteilt sich regional in drei Zuständigkeiten

  • Regionalteam Espelkamp/Rahden/Stemwede
  • Regionalteam Lübbecke/Hüllhorst/Pr. Oldendorf
  • Regionalteam Petershagen/Hille
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Die Stadt Minden hat einen Fachdienst Kinderschutz und ist zuständig für die Stadt Minden sowie die dazugehörigen Ortschaften.

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Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Porta Westfalica ist zuständig für die Ortschaften der Stadt Porta Westfalica.

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Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Bad Oeynhausen ist aufgeteilt in die Bezirke Nord (32549) und Süd (32545 oder 32547).

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Weitere Informationen (§ 8a SGB 8 - Einzelnorm)

Gemeinsame Verantwortung im Kinderschutz

Die Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke, der Stadt Minden, der Stadt Porta Westfalica und der Stadt Bad Oeynhausen bilden gemeinsam mit den Vertretern aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Schule, Kindertageseinrichtungen und des Gesundheitswesens im Kreisgebiet Minden-Lübbecke eine Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sollen die unterschiedlichen Handlungsfelder den Schutzauftrag wahrnehmen und kooperativ Handlungsschritte einleiten, um ein Kind bestmöglich vor weiteren Gefahren zu schützen.