Justiz

Informationen für Fachkräfte der Justiz:

Werden im Rahmen eines Strafverfahrens gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, informiert die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht unverzüglich die öffentliche Jugendhilfe und übermittelt die aus ihrer Sicht zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten.

§ 5 KKG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu unterschiedlichen Themen innerhalb des Handlungsfeldes:

Gemeinsame Verantwortung im Kinderschutz

Die Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke, der Stadt Minden, der Stadt Porta Westfalica und der Stadt Bad Oeynhausen bilden gemeinsam mit den Vertretern aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Schule, Kindertageseinrichtungen und des Gesundheitswesens im Kreisgebiet Minden-Lübbecke eine Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. In Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sollen die unterschiedlichen Handlungsfelder den Schutzauftrag wahrnehmen und kooperativ Handlungsschritte einleiten, um ein Kind bestmöglich vor weiteren Gefahren zu schützen.