Informationen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit sind Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe durch entsprechende Vereinbarungen mit den Jugendämtern dazu verpflichtet, den Kinderschutz nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sicherzustellen. Die Vereinbarung hat das Ziel, die Kooperation zwischen Jugendamt und Träger bei der gemeinsamen Wahrnehmung des Schutzauftrages auf Grundlage der jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten und zu verbessern.
§ 8a SGB 8 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
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