Informationen für die Fachkräfte der Polizeibehörde:
Die Kernaufgaben der Polizei ist die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Hinzukommend nimmt die Aufgabenwahrnehmung des Opferschutzes und der Kriminalprävention einen Großteil der Arbeit ein.
Straftaten, bei denen eine Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche besteht, werden unmittelbar dem zuständigen Jugendamt gemeldet. Um die Belastungen von Kindern oder Jugendlichen so gering wie möglich zu halten, wird das Jugendamt im Rahmen der Aufklärung einer Straftat mit einbezogen.